Wirksamkeitsdatum: 1. August 2024
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Käufe von Panduit-Produkten oder -Dienstleistungen, die direkt von Panduit getätigt werden. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nicht für Verkäufe von Atlona Inc. Wenn der Käufer ein Vertriebspartner ist, der der Richtlinie von Panduit für autorisierte Vertriebspartner („Vertriebspartnerrichtlinie“) unterliegt, oder eine Partei ist, die einer separat unterzeichneten Vereinbarung mit Panduit unterliegt, welche seine Käufe von Panduit-Produkten und/oder -Dienstleistungen regelt, hat die Vertriebspartnerrichtlinie bzw. die unterzeichnete Vereinbarung Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit sie im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen steht. Käufe von Panduit-Produkten oder -Dienstleistungen, die von autorisierten Panduit-Vertriebspartnern oder autorisierten Wiederverkäufern getätigt werden, unterliegen möglicherweise Allgemeinen Verkaufsbedingungen der autorisierten Vertriebspartner und Wiederverkäufer, welche für Panduit in keinem Fall bindend sind. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ab dem Datum der Veröffentlichung wirksam und können sich jederzeit ändern.
1. Begriffsbestimmungen.
a. „Käufer“ bezeichnet die auf der Bestellung des Käufers oder, falls abweichend, auf dem Angebot, der Eingangsbestätigung oder Bestätigung der Bestellung des Verkäufers ausgewiesene natürliche oder juristische Person.
b. „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet sämtliche Unterlagen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen, Besprechungsprotokolle, Analysen und Berichte oder jegliche sonstigen schriftlichen Materialien, die vom Verkäufer für den Käufer im Rahmen des Dienstleistungserbringungsprozesses, wie in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot beschrieben, aufbereitet, entwickelt oder erstellt werden.
c. „Hardware“ bezeichnet elektrische, Datenkommunikations- und sonstige Produkte von Panduit, die Panduit herstellt und/oder vertreibt, einschließlich damit in Beziehung stehender Firmware.
d. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle gegenwärtigen und zukünftigen Urheberrechte, Markenrechte, Dienstleistungsmarkenrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Patentrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte, die in einem beliebigen Rechtsraum anerkannt werden, darunter jegliche amtlichen Eintragungen, Anträge, Erneuerungen und Verlängerungen derartiger Rechte.
e. „Verkäufer“ oder „Panduit“ bezeichnet Panduit Corp. und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, mit Ausnahme von Atlona Inc.
f. „Produkte“ bezeichnet sämtliche Hardware und Software.
g. „Dienstleistungen“ bezeichnet Dienstleistungen, die Panduit Käufern anbietet, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf technischen Support, Begutachtungen, Implementierung, Design-Support und sonstige ähnliche Dienstleistungen, die von Panduit erbracht und in einer Leistungsbeschreibung oder einem Angebot dargelegt werden.
h. „Software“ bezeichnet die maschinenlesbare Objekt-Code-Version der Computer-Software-Programme von Panduit und jegliche nachfolgenden Releases, Revisionen, Derivate oder Module sowie die dazugehörige Dokumentation.
i. „Leistungsbeschreibung (Statement of Work)“ oder „SOW“ bezeichnet das Dokument, in dem die Dienstleistungen ausführlich beschrieben sind, die Panduit für den Käufer oder den Kunden des Käufers erbringen wird.
j. „Angebot“ bezeichnet ein von Panduit für den Käufer erstelltes Dokument, in dem detailliert die dem Käufer angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen sowie Preise beschrieben sind und welches gilt, wenn Panduit die Bestellung des Käufers annimmt. Das Angebot kann in der Form einer Leistungsbeschreibung, eines Kostenvoranschlags oder irgendeines sonstigen ähnlichen Dokuments vorliegen.
2. Bestellungen.
a. Aufgeben von Bestellungen und Annahme der Geschäftsbedingungen. Um Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, muss der Käufer dem Verkäufer eine gültige Bestellung mit der Bestellnummer und sämtlichen zusätzlichen, vom Verkäufer benötigten Informationen übermitteln. Der Verkäufer wird eine solche Bestellung schriftlich annehmen oder ablehnen. Die Erteilung einer Bestellung für Produkte oder Dienstleistungen an den Verkäufer stellt die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer dar. Für den Verkäufer sind keinerlei Hinzufügungen oder Änderungen zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bindend, soweit diesen nicht schriftlich und mit Unterschrift eines bevollmächtigten Beauftragten des Verkäufers zugestimmt wurde. Der Verkäufer lehnt sämtliche vorgedruckten, nicht verhandelten Klauseln in Bestellungen des Käufers, Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen vergleichbaren Dokumenten ausdrücklich ab. Der Umstand, dass der Verkäufer keinen Einwand gegen eine Bestimmung oder Bedingung in einer Mitteilung des Käufers erhebt, wird nicht als Zustimmung zu derartigen Bestimmungen oder Bedingungen ausgelegt oder als Verzicht auf die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen angesehen.
b. Mindestbestellmengen und/oder -bestellwerte. Sämtliche Bestellungen für Produkte unterliegen allen geltenden, im Angebot ausgewiesenen Mindestmengen/-werten. Mindestbestellanforderungen können sich auf Produktmengen oder Bestellbeträge beziehen.
c. Bestelländerungen, Ersetzungen und Stornierungen. Vom Verkäufer angenommene Bestellungen verstehen sich nicht vorbehaltlich einer Änderung oder Stornierung, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer gestattet wurde. Genehmigte Änderungen zu Bestellungen können sich auf Anpassungen hinsichtlich des Preises, der Terminplanung und sonstiger betroffener Geschäftsbedingungen beziehen. Für geänderte oder stornierte Bestellungen können Rücknahme-, Lager- oder sonstige Gebühren, einschließlich einer Erstattung für direkte Kosten, gelten. Der Verkäufer behält sich das Recht auf Ersatz durch die aktuelle ersetzende Revision oder Serie oder ein gleichwertiges Produkt, das eine vergleichbare Form, Eignung und Funktion aufweist, vor.
d. Beschleunigt ausgeführte Bestellungen. Sämtliche Bestellungen verstehen sich vorbehaltlich Produktverfügbarkeit und Vorlaufzeiten. Bei Bestellungen mit beschleunigter Lieferung können zusätzliche Gebühren gelten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Vorlaufzeiten und beschleunigten Bestellungen an den Kundendienst von Panduit.
3. Preise und Zahlungsbedingungen.
a. Preise. Sofern in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung nicht anderweitig angegeben, handelt es sich bei den Preisen von Produkten und Dienstleistungen um veröffentlichte Listenpreise des Verkäufers, die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer unter der Voraussetzung gültig sind, dass der zeitliche Abstand zwischen dem vom Käufer gewünschten Versanddatum und dem Bestelldatum nicht mehr als dreißig (30) Tage beträgt. Der Verkäufer kann Fehler oder Auslassungen in veröffentlichten oder angebotenen Preisen korrigieren und/oder seine veröffentlichten Listenpreise jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Preise beinhalten keinerlei Kosten bezüglich Fracht, Versand, Abfertigung, Lagerung, Versicherung, besonderer Verpackung oder Isolierung, welche sämtlich vom Käufer zu zahlen sind. Die Preise beinhalten keine Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Zoll- oder Mehrwertsteuern oder ähnliche Steuern, Zölle oder Abgaben. All diese Abgaben (soweit zutreffend) werden vom Käufer bezahlt bzw. dem Verkäufer erstattet.
b. Rechnungsstellung. Bestellungen für Hardware werden zum Zeitpunkt des Versands in Rechnung gestellt. Bestellungen für Software werden dem Käufer bei Zustellung in Rechnung gestellt. Bestellungen für Dienstleistungen werden dem Käufer bei Abnahme der Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnisse durch den Käufer gemäß Abschnitt 6 (b) dieser Bedingungen in Rechnung gestellt. Bestellungen für technischen Support und/oder Wartungsdienstleistungen für ein oder mehrere Jahre werden gemäß einer gesonderten Vereinbarung bezüglich derartiger Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
c. Währung. Sofern von Panduit nicht schriftlich anders angegeben, werden Preise und Rechnungsbeträge in der normalen Währung des Panduit-Unternehmens für das entsprechende geografische Gebiet ausgewiesen.
d. Zahlungsbedingungen. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, lauten die Zahlungsbedingungen für Rechnungen auf dreißig (30) Tage netto. Sämtliche Zahlungsbedingungen unterliegen der Kreditbewilligung durch Panduit. Es können weitere Zahlungsbedingungen, Einschränkungen oder Anforderungen gelten. Die Bezahlung durch den Käufer darf nicht von einer Bezahlung durch einen Dritten abhängen. Der Käufer hat sämtliche fälligen Beträge in voller Höhe, ohne jegliche Abzüge, Einbehaltungen oder Aufrechnungen zu zahlen, soweit diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind oder schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen an bzw. für Käufer, deren Konten sich im Rückstand befinden, zurückzuhalten. Die Zurückhaltung von Produktlieferungen oder Aussetzung von Dienstleistungen befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, zuvor gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen. Verspätete Zahlungen werden zu einem Satz verzinst, der anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz entspricht, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Käufer hat dem Verkäufer sämtliche angemessenen Kosten für die Eintreibung überfälliger Zahlungen vom Käufer zu erstatten, einschließlich angemessener Anwaltskosten.
e. Ansprüche und Fehler. Ansprüche aus fehlerhaften Gebühren-/Kostenbelastungen oder aufgrund von Preiskorrekturen müssen innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum geltend gemacht werden. Andernfalls können sie zurückgewiesen werden. Ansprüche aus Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Rechnungsdatum geltend gemacht werden. Andernfalls können sie zurückgewiesen werden.
4. Versand- und Lieferbedingungen. Sofern in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, (a) sind die Lieferbedingungen für Lieferungen aus den kontinentalen USA an einen Ort in den kontinentalen USA FOB Werk des Lieferanten und (b) sind die Lieferbedingungen für Lieferungen von einem Ort außerhalb der kontinentalen USA aus an einen beliebigen Ort auf der Welt EXW Werk des Lieferanten (INCOTERMS 2020). Der Verkäufer kann Produkte nach eigenem Ermessen von einem beliebigen seiner Standorte aus versenden (einschließlich externer Logistikanbieter und bestimmter Direktlieferanbieter). Übergang des Verlustrisikos gemäß den geltenden Versandbedingungen. Das Eigentum an den Produkten geht gleichzeitig mit dem Verlustrisiko auf den Käufer über. Der Verkäufer darf Teillieferungen vornehmen und dem Käufer Teillieferungen in Rechnung stellen. Sofern keine spezifizierten Ermäßigungen Anwendung finden, ist der Käufer für sämtliche Versand- und Abfertigungskosten, einschließlich anwendbarer Lagerungs-, Versicherungs- oder sonstiger Kosten im Zusammenhang mit einer vom Käufer verursachten Verzögerung bei der Lieferannahme oder der Abholung von Produkten nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung des Käufers über die Abholbereitschaft verantwortlich. Der Verkäufer kann nach seinem alleinigen Ermessen an vom Käufer speziell benannte Orte liefern. Es fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an. Bestätigte Versandtermine verstehen sich lediglich als ungefähre Termine und basieren auf dem umgehenden Erhalt sämtlicher erforderlicher Informationen vom Käufer. Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Produkte bis zum voraussichtlichen Versanddatum zu versenden, er haftet jedoch nicht für eine verspätete Lieferung, Erfüllung oder Ausführung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung solange aufzuschieben, bis jegliche vom Käufer fälligen Gelder eingegangen sind.
5. Annahme.
a. Annahme der Produkte. Sämtliche gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelieferten Produkte gelten zum Zeitpunkt der Ablieferung als angenommen.
b. Annahme von Dienstleistungen. Sofern in einer Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, muss der Käufer oder der Kunde des Käufers jedes Arbeitsergebnis innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt des Arbeitsergebnisses („Annahmezeitraum“) annehmen oder zurückweisen. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Käufer oder den Kunden des Käufers oder das Versäumnis, die Arbeitsergebnisse schriftlich innerhalb des Annahmezeitraums zurückzuweisen, stellt die Annahme der Arbeitsergebnisse durch den Käufer dar. Wenn der Käufer Grund zur Annahme hat, dass der Verkäufer die Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnisse nicht in wesentlicher Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung (SOW) ausgeführt hat, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb des Annahmezeitraums schriftlich mit genau beschriebenen Gründen über seine Zurückweisung der Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnisse benachrichtigen. Panduit werden fünf (5) Werktage eingeräumt, um Nachbesserungen vorzunehmen („Nachbesserungszeitraum“), damit das Arbeitsergebnis und/oder die Dienstleistung im Wesentlichen mit der Leistungsbeschreibung (SOW) übereinstimmt, soweit in der SOW nicht ein abweichender Nachbesserungszeitraum bestimmt ist. Am Ende des Nachbesserungszeitraums legt Panduit dem Käufer das Arbeitsergebnis gemäß dem hier beschriebenen Verfahren erneut vor. Wenn Panduit innerhalb von fünf (5) Tagen nach Vorlage des berichtigten Arbeitsergebnisses keine schriftliche Zurückweisung oder Annahme vom Käufer erhält, wird das Arbeitsergebnis und/oder die Dienstleistung als vom Käufer angenommen angesehen.
6. Rücksendungen. Sämtliche Rücksendungen erfordern eine vom Verkäufer VOR der Rücksendung von Material ausgestellte Materialrücksendegenehmigung (Return Material Authorization („RMA“)). RMAs werden nicht unangemessen vorenthalten, unterliegen jedoch verschiedenen Einschränkungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verpackung, Mengen und Häufigkeit. Es können Rücknahmegebühren anfallen. Bestimmte Produkte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf nicht standardmäßige, kundenspezifische, auftragsgefertigte oder technisch überholte Produkte, können nicht zurückgegeben werden. Sofern kein Fehler des Verkäufers vorliegt, müssen sämtliche Rücksendungen von Produkten vom Käufer frachtfrei versendet werden.
7. Lizenzierte Software und Firmware. Software und Produkte, die Firmware enthalten, unterliegen zusätzlichen Geschäftsbedingungen, welche in separaten Lizenzverträgen von Panduit oder Dritten dargelegt sind, und diese Lizenzverträge haben Vorrang, sofern ein Widerspruch zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen besteht. Sofern kein separater Lizenzvertrag besteht, wird dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Software und/oder Firmware bis zu den bezahlten Nutzungsbegrenzungen lediglich als Objekt-Code und einzig und allein in Verbindung mit vom Verkäufer bereitgestellten Produkten gewährt, ohne Rechte, die Software oder Firmware unterzulizenzieren, weiterzugeben, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu ändern.
8. Begrenzte Gewährleistungen.
a. Begrenzte Produktgewährleistung von Panduit. Die Produkte unterliegen den Bedingungen und Beschränkungen der begrenzten Produktgewährleistung des Verkäufers, die ab dem Zeitpunkt des Versands gilt. Die begrenzte Produktgewährleistung des Verkäufers befindet sich auf der Website des Verkäufers unter www.panduit.com/warranty und wird durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen.-
b. Gewährleistung für Dienstleistungen von Panduit. Der Verkäufer gewährleistet gegenüber dem Käufer und den Kunden des Käufers, dass die Dienstleistungen eine professionelle Qualität aufweisen, die den allgemein anerkannten Branchenstandards und -verfahren entspricht, und der jeweiligen SOW entsprechen.
c. DIE VORANGEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS. ANSONSTEN GIBT DER VERKÄUFER KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART HINSICHTLICH DER PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN, ARBEITSERGEBNISSE ODER DER DADURCH GEWONNENEN ERGEBNISSE AB, UND ZWAR WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER KRAFT GESETZ, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND DER KÄUFER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ALLE DERARTIGEN SONSTIGEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM DOKUMENT VORGESEHEN SIND, HIERMIT AUSGESCHLOSSEN SIND UND ABGELEHNT WERDEN. DER VERKÄUFER IST SELBST DANN NICHT FÜR DIENSTLEISTUNGEN ODER PRODUKTE DRITTER HAFTBAR, WENN DIESE VOM VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER BENANNT WERDEN ODER DER VERKÄUFER IHM GEGENÜBER AUF DIESE VERWEIST.
d. Support und Wartung/Erweiterte Gewährleistungen. Support und Wartung, technischer Support und jegliche erweiterten Gewährleistungen für Produkte und/oder Dienstleistungen sind nicht in den Preisen der Produkte und Dienstleistungen enthalten und unterliegen zusätzlichen Bedingungen, die in einer separaten schriftlichen Vereinbarung, Leistungsbeschreibung oder einem schriftlichen Angebot aufgeführt sind.
9. Ausschlussklausel und Haftungsbegrenzung. SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST, HAFTET DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR KONKRETE, BEILÄUFIGE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF TATSÄCHLICHE ODER ERWARTETE ERLÖS- ODER GEWINNVERLUSTE, VERLUST VON GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER FIRMENWERT, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN ALS ERSATZ, DATENVERLUST, KOSTEN FÜR EINE AUSFALLZEIT, SORTIERKOSTEN ODER JEGLICHEN VERLUST AUFGRUND EINER VERZÖGERUNG BEI DER ERFÜLLUNG ODER LIEFERUNG, SELBST WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DER VERKÄUFER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG BEZÜGLICH UNENTGELTLICHER INFORMATIONEN ODER UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN AB, DIE VON IHM BEREITGESTELLT BZW. GELEISTET WERDEN, ZU DENEN ER IM RAHMEN DIESES DOKUMENTS JEDOCH NICHT VERPFLICHTET IST. DIE GESAMTE HAFTUNG (SOWEIT ÜBERHAUPT EINE BESTEHT) DES VERKÄUFERS UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER UND UNTERAUFTRAGNEHMER, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE HAFTUNG, DIE SICH AUS EINEM VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERLETZUNG ODER NICHTERFÜLLUNG EINER GEWÄHRLEISTUNG ODER ANDERWEITIG ERGIBT, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN VOM KÄUFER FÜR DAS PRODUKT UND/ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN, AUS DEM/DENEN SICH DER ANSPRUCH ERGAB, GEZAHLTEN KAUFPREIS. DER FÜR DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN ANGEGEBENE PREIS IST EINE GEGENLEISTUNG BEI DER BEGRENZUNG DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS.
10. Rechte an geistigem Eigentum und Entschädigung.
a. Sofern in diesem Dokument, in einem schriftlichen Angebot oder einer Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, gehören sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen dem Verkäufer, und der Käufer erwirbt keinerlei Eigentum, Recht oder Anspruch in Bezug auf diese geistigen Eigentumsrechte. Panduit und seine Unterauftragnehmer behalten sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche in Bezug auf jegliches bereits vorhandene geistige Eigentum, das Panduit oder seinen Unterauftragnehmern gehört („Panduit IP“) und möglicherweise bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendet wird, einschließlich jeglicher Veränderungen oder Verbesserungen, die während oder infolge der Dienstleistungen, die im Rahmen einer SOW zu erbringen sind, an Panduit IP vorgenommen werden. Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder einem Angebot nicht anders angegeben, gehören die Arbeitsergebnisse, mit Ausnahme von Panduit IP, das vielleicht in derartigen Arbeitsergebnissen enthaltenen ist, nach vollständiger Zahlung der vom Käufer für die Dienstleistungen geschuldeten Beträge dem Käufer oder dem Kunden des Käufers. Panduit gewährt dem Käufer oder dem Kunden des Käufers hiermit eine weltweit gültige, nicht ausschließliche, gebührenfreie, unbefristete Lizenz (ohne das Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung des Panduit IP, das in den Arbeitsergebnissen enthalten ist, ausschließlich für interne Zwecke des Käufers oder des Kunden des Käufers.
b. Sofern nachstehend nicht anders bestimmt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer in Bezug auf jegliche Schäden, Haftung, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) zu verteidigen und entschädigen, die auf Ansprüchen aufgrund des Umstands beruhen, dass vom Verkäufer erworbene Produkte ein gültiges Patent oder Urheberrecht der Vereinigten Staaten verletzen oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzen, soweit (i) der Käufer den Verkäufer umgehend schriftlich darüber benachrichtigt und dabei angemessene Kooperation und Unterstützung leistet und angemessene Informationen bereitstellt, und (ii) der Verkäufer die alleinige Kontrolle und Vollmacht bezüglich der Verteidigung, der Beilegung oder eines Vergleichs hat. Sofern Produkte Gegenstand eines solchen Anspruchs werden oder nach Meinung des Verkäufers die Wahrscheinlichkeit dafür besteht, kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder (x) dem Käufer das Recht verschaffen, derartige Produkte weiterhin zu erwerben und zu nutzen, oder (y) derartige Produkte dergestalt ersetzen oder verändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, oder (z) verlangen, dass der Käufer derartige Produkte zurückgibt, und dem Käufer nach deren Erhalt als vollständige und umfassende Befriedigung jeglicher sich aus einer derartigen Verletzung ergebender Ansprüche, die der Käufer möglicherweise gegenüber dem Verkäufer hat, den für derartige Produkte gezahlten Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten. In einem derartigen Fall darf der Verkäufer weitere Lieferungen von Produkten des Verkäufers, welche Rechte verletzen oder möglicherweise verletzen, zurückhalten. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen dieses Dokuments übersteigt nicht den vom Käufer für die Produkte, die für rechtsverletzend befunden wurden, gezahlten Kaufpreis. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung des Verkäufers bezüglich der Verletzung von Patenten, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen durch Produkte des Verkäufers oder Teile dieser Produkte oder durch deren Einsatz dar.
c. Der Verkäufer hat im Rahmen dieses Dokuments gegenüber dem Käufer keine Haftpflicht oder Verpflichtung bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses oder eines Anspruchs aufgrund einer solchen Verletzung, die auf Folgendem beruhen: (i) der Einhaltung von Konzeptionen, Plänen oder Spezifikationen des Käufers oder des Kunden des Käufers, (ii) einer Nutzung der Produkte durch den Käufer oder Beauftragte oder Kunden des Käufers zusammen mit Geräten oder Produkten Dritter oder der Aufnahme oder Einbettung der Produkte in Geräte oder Produkte Dritter in Fällen, in denen das Produkt des Verkäufers allein keine rechtsverletzende Wirkung hätte, (iii) einer Nutzung der Produkte durch den Käufer oder den Kunden des Käufers in einer Anwendung oder Umgebung, für die derartige Produkte nicht konzipiert oder vorgesehen waren, (iv) Veränderungen der Produkte ohne die Genehmigung von Panduit, oder (v) Ansprüchen aufgrund der Verletzung eines Patents, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses, auf bzw. für das der Käufer oder ein verbundenes Unternehmen oder Kunde des Käufers einen Anspruch oder eine Lizenz hat.
11. Rechtsmittel bei Nichterfüllung. Wenn der Käufer (i) es versäumt, einen Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen, (ii) einen Konkursantrag stellt oder Entlastung unter dem Konkurs-, Sanierungs-, Insolvenz-, Auflösungs-, Liquidations- oder ähnlichem Recht eines beliebigen Rechtsraums anstrebt, oder (iii) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder die Zahlung seiner Verbindlichkeiten bei Fälligkeit aussetzt, oder falls ein Gericht einen Beschluss zur Einsetzung eines Konkursverwalters, Sachwalters oder Vermögensverwalters über das gesamte oder Teile des Vermögens des Käufers erlässt, kann der Verkäufer jegliche offene Bestellung kündigen. Darüber hinaus und ohne Verzicht auf jegliche sonstigen verfügbaren Rechtsmittel kann der Verkäufer sämtliche Beträge, die im Rahmen einer offenen Bestellung fällig sind oder werden, für sofort fällig und zahlbar erklären und/oder alle in Ausführung befindlichen Lieferungen und zukünftige Lieferungen an den Käufer solange einstellen, bis das Konto vollständig ausgeglichen ist.
12. Höhere Gewalt. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die sich aus seinem Versäumnis (oder dem seiner Unterauftragnehmer), Leistungen gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen, aus Gründen ergeben, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Transportverzögerungen oder Transportverbote. Im Fall derartiger Verzögerungen wird/werden der/die Leistungstermin(e) des Verkäufers um den Zeitraum verlängert, der zum Ausgleich der Verzögerung nach vernünftigem Ermessen erforderlich sein kann.
13. Ausfuhrkontrollen.
a. Wenn der Käufer die Produkte exportiert oder reexportiert, verpflichtet er sich dazu, sämtliche geltenden Ausfuhrgesetze und -vorschriften einzuhalten. Wenn der Käufer die Produkte exportiert oder reexportiert, übernimmt er auf eigene Kosten die Zahlung sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen, Zollgebühren, Abgaben und ähnlicher Gebühren und ergreift sämtliche sonstigen erforderlichen Maßnahmen, um den rechtmäßigen Vertrieb der von ihm erworbenen Produkte zu bewerkstelligen.
b. Der Käufer darf im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte Produkte weder direkt noch indirekt an mit einem Embargo belegte Länder, terroristische Länder, als „Restricted Country“ bezeichnete Länder oder als „Restricted Party“ bezeichnete Personen (jeweils wie von der US-Regierung oder anderen maßgeblichen Regierungen bestimmt) verkaufen, vertreiben, exportieren oder reexportieren. Außerdem ist es ihm untersagt, Dritte in die Lage zu versetzen, dies zu tun.
c. Insbesondere muss der Käufer die Produkte vor dem Wiederverkauf prüfen, um sicherzustellen, dass diese Produkte nicht durch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder die Verordnung (EU) 2024/1865 oder ähnliche Vorschriften beschränkt sind, die von einer maßgeblichen Regierung erlassen wurden, welche den Verkauf von Waren an die Russische Föderation und Weißrussland beschränken. Produkte, die unter diese Vorschriften fallen, sind „beschränkte Produkte“ und dürfen weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation oder Weißrussland oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder Weißrussland verkauft, vertrieben, exportiert oder reexportiert werden.
d. Der Käufer wird sich bestmöglich bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Abschnitt 13 nicht von Dritten im weiteren Verlauf der Handelskette, einschließlich von Wiederverkäufern, verletzt wird, und er wird einen angemessenen Compliance-Prozess einrichten und aufrechterhalten, um ein Verhalten von Dritten im weiteren Verlauf der Handelskette, einschließlich von möglichen Wiederverkäufern, zu erkennen, das den Zweck dieses Abschnitts 13 verletzen würde.
e. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 13 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen dar, und Panduit ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Stornierung offener Bestellungen des Käufers und Verhängung einer Strafe von bis zu 200 % des Gesamtwerts des Preises der vom Käufer unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 13 weiterverkauften Produkte.
f. Der Käufer muss Panduit unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Anforderungen dieses Abschnitts informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck dieses Abschnitts 13 verletzen könnten. Der Käufer stellt Panduit innerhalb von zwei Wochen nach einer schriftlichen Anforderung dieser Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Abschnitt 13 zur Verfügung.
14. Einhaltung der Gesetze. Der Käufer muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich internationaler Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US-Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Regierungen (Foreign Corrupt Practices Act). Der Käufer muss seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die in seinem Auftrag tätig sind, verbieten, einem Mitarbeiter von Panduit, einem Amtsträger oder einem anderen Dritten direkt oder indirekt eine geldwerte Leistung (einschließlich Bestechungsgeldern, Schmiergeldern oder anderer unzulässiger Zahlungen) zu versprechen, anzubieten, zu genehmigen, zu geben oder anzunehmen, um eine Geschäftsentscheidung unzulässig zu beeinflussen.
15. Keine Partnerschaft und kein Joint Venture. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nichts in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ein Vertretungsverhältnis, Beschäftigungsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen Käufer und Verkäufer begründet.
16. Abtretung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen vom Käufer nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Panduit abgetreten werden. Jeder Versuch, die Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig.
17. Verzichtserklärung. Die Verzichtserklärung des Verkäufers in Bezug auf eine beliebige in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltene Bestimmung gilt nicht als Verzicht im Falle einer anderen Vertragsverletzung durch den Käufer. Der Umstand, dass der Verkäufer seine Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verzögert oder gar nicht durchsetzt, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte.
18. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Sprache. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates Illinois sowie den geltenden Bundesgesetzen und internationalen Abkommen der Vereinigten Staaten von Amerika ohne Berücksichtigung von Rechtswahlklauseln. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte in und für Cook County, Illinois (oder, falls Bundesgerichte zuständig sind, des Bezirksgerichts (United States District Court) für den nördlichen Bezirk (Northern District) von Illinois) und die Parteien verpflichten sich hiermit unwiderruflich, sich der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit sowie der örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods), und dessen Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vereinfachung in eine andere Sprache übersetzt wurden, vereinbaren die Parteien, dass die englische Sprache die maßgebliche Sprache dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist.
19. Gesamte Vereinbarung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Eingangsbestätigung oder Bestätigung der Bestellung des Verkäufers die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Erwerbs von Produkten und/oder Dienstleistungen des Verkäufers durch den Käufer dar. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die betreffende Bestimmung nur in dem erforderlichen Maße umformuliert, damit sie durchsetzbar wird, und alle übrigen Bestimmungen behalten weiterhin ihre volle Rechtskraft und Rechtswirkung.