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Verhaltenskodex für Lieferanten von Panduit

 

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Datum des Inkrafttretens: 28. Februar 2019

 

Verhaltenskodex für Lieferanten von Panduit

Panduit Corp., ihre Tochtergesellschaften und ihre verbundenen Unternehmen (gemeinsam „Panduit“) sind bestrebt, ihre Geschäftstätigkeit in einer sicheren, ethischen und sozial verantwortungsbewussten Weise auszuüben und dabei sämtliche Gesetze einzuhalten, die in den Ländern ihrer Tätigkeit gelten.  Panduit erwartet, dass ihre Lieferanten dieses Bestreben teilen.  Infolgedessen fordert Panduit von sämtlichen Personen und Körperschaften, die an Panduit etwaige Waren oder Dienstleistungen beliebiger Art verkaufen (jeweils ein „Lieferant“), dass sie diesen Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten, dem international anerkannte Standards für Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz sowie Ethik zugrunde liegen.  Der Lieferant hat angemessene Unternehmensrichtlinien und Managementsysteme umzusetzen, um seine Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten sicherzustellen und seine Zulieferer und Subunternehmen ebenfalls zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten zu verpflichten.

 

Einhaltung der anwendbaren Gesetze

Der Lieferant hat sämtliche anwendbaren Gesetze und Gesetzesvorschriften sowie die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Prinzipien einzuhalten. Die speziellen Compliancebereiche, auf die in diesem Dokument zur Kenntnisnahme verwiesen wird, sind nicht abschließend. Die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Pflichten gelten in Ergänzung zu etwaigen sonstigen Pflichten des Lieferanten, die in einer sonstigen, zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung oder in einer Richtlinie von Panduit festgelegt sind.

 

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Der Lieferant hat die Menschenrechte der Arbeitnehmer zu achten. Der Lieferant hat insbesondere folgende Standards einzuhalten:

  • Frei gewählte Beschäftigung. Der Lieferant darf nicht Zwangs- oder Sklavenarbeit einsetzen oder Menschenhandel betreiben oder sich daran beteiligen.
  • Kinderarbeit. Der Lieferant hat sämtliche lokalen Gesetze zu befolgen, die das Mindestalter für Beschäftigung regeln.
  • Vergütung. Der Lieferant hat sämtliche anwendbaren Vergütungsgesetze einzuhalten, unter anderem Gesetze, die den Mindestlohn, Überstunden und gesetzlich festgelegte Leistungen regeln.
  • Arbeitszeiten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht die gesetzlich anwendbare Höchstarbeitszeit überschreitet. Den Arbeitnehmern müssen alle sieben Tage mindestens ein freier Tag und während der Arbeitszeit angemessene Pausen gewährt werden.
  • Menschenwürdiger Umgang. Der Lieferant hat die Arbeitnehmer mit Würde und Respekt zu behandeln und darf sie nicht bedrohen oder physischem, sexuellem, psychischem oder verbalem Missbrauch aussetzen.
  • Keine Diskriminierung. Der Lieferant muss bestrebt sein, den Arbeitskräften eine Arbeitsumgebung sicherzustellen, die frei von Mobbing und rechtswidriger Diskriminierung ist. Der Lieferant hat seine Arbeitnehmer fair zu behandeln und darf sie nicht diskriminieren. Er muss Chancengleichheit und das Nichtvorhandensein etwaiger Richtlinien oder Praktiken garantieren, die auf die Diskriminierung der Arbeitnehmer aus einem beliebigen Grund abzielen, insbesondere aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Position, persönlicher Situation, gesundheitlichem Zustand, Behinderung, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, oder indirekt zu einer solchen Diskriminierung führen.
  • Vereinigungsfreiheit. Der Lieferant hat die Rechte seiner Arbeitnehmer auf Kollektivverhandlungen gemäß den anwendbaren Arbeitsgesetzen ohne Einmischung, Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahmen oder Mobbing zu respektieren.

 

Gesundheit und Sicherheit

Der Lieferant hat seinen Mitarbeitern eine sichere und gesundheitlich unbedenkliche Arbeits- und, sofern anwendbar, Wohnumgebung gemäß den anwendbaren Gesetzen und bewährten Branchenpraktiken sicherzustellen. Der Lieferant hat insbesondere folgende Standards einzuhalten:

  • Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Lieferant hat mithilfe von Konstruktionsplanung, administrativen Kontrollen, Präventivwartung, sicheren Arbeitsverfahren, kontinuierlichen Schulungen sowie Schutzausrüstung potenzielle Sicherheitsrisiken zu kontrollieren, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sein könnten.
  • Notfallvorbereitung. Der Lieferant hat Maßnahmen zu ergreifen, um die in Notfallsituationen entstehenden Gefahren für das Leben, die Umwelt und das Eigentum durch die Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken und die Umsetzung angemessener Notfallpläne und Reaktionsmaßnahmen zu mindern.
  • Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Der Lieferant hat Verfahren und Systeme umzusetzen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern, zu verwalten, zurückzuverfolgen und zu melden.
  • Sanitäre Bedingungen. Die Arbeitnehmer des Lieferanten müssen freien Zugang zu sauberen Sanitäranlagen, zu Trinkwasser, zu Räumlichkeiten für eine hygienische Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln sowie zu hygienischen Räumlichkeiten für den Verzehr von Lebensmitteln erhalten. Sofern den Arbeitnehmern Schlafräume bereitgestellt werden, müssen solche Räumlichkeiten sauber und sicher sein, mit angemessenen Notausgängen, der Versorgung mit warmem Wasser für Bade- und Duschmöglichkeiten sowie einem angemessenen Heizungs- und Belüftungssystem ausgestattet sein und ausreichend Raum für Privatsphäre sowie angemessene Ein- und Ausgangsmöglichkeiten bieten.

Umwelt

Der Lieferant hat negative Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die Umwelt zu minimieren und muss unter anderem bestrebt sein, Abfälle, den Energieverbrauch, Emissionen sowie die Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung zu reduzieren.  Der Lieferant hat: (1) chemische Stoffe umweltschonend zu handhaben; (2) gefährliche Abfälle sicher zu handhaben, aufzubewahren und zu entsorgen; und (3) zum Recycling sowie zur Wiederverwendung der Materialien und Produkte beizutragen und umweltfreundliche Technologien anzuwenden.  Dem Lieferanten wird empfohlen, sein Umweltmanagementsystem mit internationalen Standards wie ISO 14001 abzugleichen.

 

Sicherheit von Anlagen

Der Lieferant muss Sorge für die Aufrechterhaltung der Sicherheit sämtlicher Produktionsanlagen und Lagereinrichtungen tragen und hat Sicherheitsverfahren für Lieferketten einzurichten, um zu verhindern, dass nicht deklariertes Frachtgut versandt wird.  Die Richtlinien und Verfahren des Lieferanten müssen die Anforderungen von Customs Trade Partnership Against Terrorism (Programm der US-amerikanischen Grenz- und Zollschutzbehörde für erhöhte Sicherheit der Lieferkette, „C-TPAT“) oder die Anforderungen vergleichbarer Richtlinien zuständiger ausländischer Zollbehörden erfüllen.

Ethik

Der Lieferant hat seine Geschäftstätigkeit in ethischer Weise und unter Einhaltung sämtlicher Gesetze und Gesetzesvorschriften auszuüben, die in den Ländern seiner Tätigkeit Anwendung finden. Der Lieferant hat insbesondere folgende Standards einzuhalten:

  • Unzulässige Zahlungen. Der Lieferant darf weder direkt noch indirekt einem Mitarbeiter von Panduit, einem Regierungsbeamten oder einem sonstigen Dritten etwaige Dinge von Wert (einschließlich Bestechungen, Schmiergelder oder etwaiger sonstiger unzulässiger Zahlungen) versprechen, anbieten, genehmigen oder geben oder solche Dinge von Wert von einem Mitarbeiter von Panduit, einem Regierungsbeamten oder einem sonstigen Dritten entgegennehmen, um sich bei Geschäften mit Panduit oder Dritten einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.  Panduit gestattet den Mitarbeitern von Panduit, bestimmte zulässige geschäftliche Aufmerksamkeiten anzunehmen, unter anderem einfache Mahlzeiten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs, unregelmäßige Bewirtungen (d. h. nicht häufiger als zweimal im Kalenderjahr), Geschenke, deren jährlicher Gesamtwert pro Person höchstens 100 USD betragen darf, sowie unverlangte Werbeartikel im Wert von weniger als 50 USD.  Die Mitarbeiter von Panduit dürfen in keinem Fall Bargeld entgegennehmen. Sämtliche geschäftlichen Aufmerksamkeiten müssen einfach und angemessen sein und dürfen nicht regelmäßig erfolgen.  Sie müssen einem berechtigen Geschäftszweck dienen und dürfen niemals angeboten, entgegengenommen oder bereitgestellt werden, um die geschäftlichen Entscheidungen eines Mitarbeiters von Panduit ungebührlich zu beeinflussen.  Sämtliche geschäftlichen Transaktionen des Lieferanten müssen transparent und in seinen Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen korrekt verzeichnet sein.
  • Faire Handelspraktiken. Der Lieferant darf sich nicht an Angebotsabsprachen, Preisabsprachen, Preisdiskriminierungen oder sonstigen unlauteren Handelspraktiken beteiligen, die gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Geistiges Eigentum/vertrauliche Informationen. Der Lieferant hat die Rechte von Panduit und Dritten an geistigem Eigentum zu respektieren und sämtliche vertraulichen Informationen von Panduit zu schützen, insbesondere das Know-how, Handelsgeheimnisse, finanzielle Informationen, Pläne zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie sonstige sensible oder personenbezogene Informationen von Panduit; des Weiteren hat der Lieferant den Zugang zu solchen Informationen ausschließlich solchen Mitarbeitern des Lieferanten zu gewähren, die solche Informationen aus berechtigten geschäftlichen Gründen kennen müssen und die solche Informationen gemäß dem anwendbaren Recht kennen dürfen.
  • Datenschutz. Der Lieferant hat bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten die anwendbaren Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze einzuhalten.

 

Audits

Panduit behält sich das Recht vor, die Konformität des Lieferanten mit diesem Verhaltenskodex für Lieferanten zu prüfen, insbesondere mittels Fragebogen, der Befragung von Mitarbeitern des Lieferanten und Prüfungen vor Ort.  Der Lieferant hat Panduit bei sämtlichen Audits zu unterstützen und Panduit Zugang zu Mitarbeitern, Informationen und Dokumenten zu gewähren, wenn ein solcher Zugang in einem angemessenen Rahmen angefordert wurde.  Panduit behält sich das Recht vor, potenzielle Lieferanten zu disqualifizieren oder die Zusammenarbeit mit aktuellen Lieferanten zu beenden, sofern festgestellt oder vermutet wird, dass solche Lieferanten gegen diesen Verhaltenskodex für Lieferanten verstoßen.

Meldung von Verstößen

Der Lieferant hat Panduit mutmaßliche Verstöße gegen das Gesetz oder diesen Verhaltenskodex für Lieferanten zu melden. Zu diesem Zweck kann der Lieferant unter anderem von Integrity Line, der Anlaufstelle von Panduit für Ethik- und Compliancefragen, Gebrauch machen, die unter www.panduit.ethicspoint.com verfügbar ist.